Ziel der EV Group ist es durch verantwortungsbewusste Herangehensweisen und die Erfüllung der Kundenbedürfnisse nachhaltige Werte zu schaffen. Daher wollen wir eine Compliance-Kultur fördern, die es ermöglicht, in einer sicheren und ethisch verantwortungsbewussten Organisation zu arbeiten. Dies beinhaltet die Meldung potenzieller Verstöße gegen interne Standards und regulatorische Anforderungen, damit diese Angelegenheiten untersucht und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Eine offene und vor allem vertrauensvolle Kommunikation mit unseren Mitarbeitern und externen Stakeholdern sowie das direkte Ansprechen von Mängeln/Verstößen/Verletzungen ist wichtig für die Sicherheit und Entwicklung der EV Group.
In manchen Situationen ist es jedoch aus verschiedenen triftigen Gründen nicht möglich, direkte Informationen zu kritischen Angelegenheiten bereitzustellen. Für solche Fälle bietet die EV Group als zusätzliche Option dieses Whistleblowing Portal an, das verschiedene Möglichkeiten bietet, einen Verstoß zu melden. Dies kann auch völlig anonym erfolgen.
Das Portal ermöglicht die vertrauliche Übermittlung von Meldungen über mögliche Verstöße gegen die folgenden Gesetze oder Vorschriften:
Zusätzlich zum angeführten gesetzlich vorgegebenen Anwendungsbereich ermöglicht EVG auch Meldungen von Verstößen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA).
Vertrauliche Übermittlung bedeutet, dass Sie zu keiner Zeit verpflichtet sind, Daten anzugeben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Eingereichte Meldungen werden von spezialisierten Mitarbeitern bearbeitet und es wird sichergestellt, dass Ihre Identität, falls Sie sich dennoch zu einer Offenlegung entscheiden, nur den zur Bearbeitung befugten Personen offengelegt wird.
Die vorsätzliche Übermittlung falscher Informationen kann straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beachten Sie Folgendes, um diese Situation zu vermeiden:
STOP – THINK – CLICK
Ohne umfassende Information ist lösungsorientiertes Handeln nicht möglich. Wir weisen die potenziellen Hinweisgeber darauf hin, alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zu überprüfen.
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt klar und geben Sie so viele Details wie möglich an, z. B. Kopien relevanter, rechtmäßig beschaffter Dokumente oder eine Liste mit Namen anderer möglicher Zeugen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Angelegenheit den oben genannten Tatsachen unterliegt, können Sie sich selbstverständlich trotzdem Ihrem Teamleader oder einer anderen Vertrauensperson anvertrauen und die Angelegenheit mit ihm/ihr besprechen. Ist dies nicht möglich oder möchten Sie dies aus persönlichen Gründen nicht, steht Ihnen das Whistleblowing Portal zur Verfügung.